AGB Reisevermittlung & ARB Reisebedingungen
Soweit Spanien-Aktiv nicht selbst Reiseveranstalter der angebotenen Reisen und sonstiger Touristikleistungen ist, treten wir als Reisevermittler auf. In diesem Fall findet sich im Angebotstext ein deutlich gestalteter Hinweis auf den Veranstalter. Bei vermittelten Reisen und Touristikleistungen kommt ein Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande, auf dessen Allgemeine Geschäftsbedingen im Angebotstext verwiesen wird. Vermittelte Leistungen sind u.a. die Einzelbuchung von Beförderungsleistungen sowie nicht im Reisepreis enthaltene Angebote, die bei unseren lokalen Partnern vor Ort in Anspruch genommen werden.
Für die Vermittlung von Reisen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung (AGB Reisevermittlung); bei durch Spanien-Aktiv veranstalteten Reisen unsere Allgemeinen Reisebedingungen (ARB).
1.) AGB Reisevermittlung
§ 1
Geltungsbereich / Vertragsinhalt
1.1.
Soweit Spanien-Aktiv ausschließlich als Vermittler von (Reise)-Leistungen Dritter auftritt, kommt im Falle der Buchung vermittelter Leistungen zwischen dem Kunden und Spanien-Aktiv ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande, auf den die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen Anwendung finden.
1.2.
Ein Vertrag über die Erbringung vermittelter Touristikleistungen kommt ausschließlich mit dem jeweiligen Anbieter zustande, in dessen Namen und auf dessen Rechnung Spanien-Aktiv die Leistungen vermittelt.
§ 2
Vertragsschluss
1.1.
Die auf der Webseite oder in sonstigen Publikationen von Spanien-Aktiv dargestellten Leistungen stellen kein Angebot von Spanien-Aktiv oder des jeweiligen Anbieter zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung der beworbenen Leistung, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Anbieter abzugeben.
1.2.
Die Angebotsabgabe durch den Kunden bedarf keiner besonderen Form. U.a. steht Ihnen die Nutzung unseres Online-Anmeldeformulars zur Verfügung. Bei Verwendung dieses Formulars geben Sie nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten durch Anklicken des Button „Absenden“ eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich der Buchung der im Anmeldeformular aufgeführten Leistungen ab. Auf Ihre Anfrage hin übersenden wir im Namen des jeweiligen Anbieters oder der Anbieter selbst postalisch oder auf elektronischem Weg ein entsprechendes Angebot über die angefragten Leistungen oder bieten Ihnen, für den Fall dass die angefragten Leistungen nicht verfügbar sein sollten, vergleichbare Leistungen an. An dieses Angebot ist der Anbieter zehn Tage gebunden, soweit das Angebot keine abweichende Bindungsfrist aufweist. Nach Angebotsannahme durch den Kunden, die telefonsich, schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen kann, übersenden wir oder der Anbieter der Touristikleistung Ihnen eine Reisebestätigung
1.3.
Die Reisebestätigung ist nach Erhalt auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Bestätigung vom Inhalt der getätigten Buchung ab, oder ist sie in anderer Hinsicht fehlerhaft, so ist dies unverzüglich gegenüber Spanien-Aktiv mitzuteilen. Anderenfalls kann unsere Haftung für Schäden, die dem Kunden hieraus entstehen, ausgeschlossen sein.
§ 3
Vertragspflichten des Reisevermittlers
1.1.
Unsere vertragliche Leistungspflicht als Reisevermittler besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.
1.2.
Spanien-Aktiv schuldet als Reisevermittler nicht den Vermittlungserfolg, also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der vermittelten Touristikleistung bzw. die tatsächliche und mangelfreie Erbringung der Touristikleistung selbst, sondern haftet ausschließlich dafür , dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
1.3.
Spanien-Aktiv ist berechtigt, Änderungen an der durch den Kunden vorgenommenen Buchung vorzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass der Kunde diese Änderung billigt und es – etwa aus Zeitgründen – nicht möglich ist, zuvor die Zustimmung des Kunden zu der Änderung einzuholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die zeitliche Verzögerung bei Einholung der Zustimmung des Kunden dazu führen würde, dass die Durchführung der Reisevermittlung gefährdet oder unmöglich wird.
1.4.
Spanien-Aktiv ist nicht verpflichtet, Reklamationen oder sonstige Ansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter der vermittelten Touristikleistung entgegenzunehmen bzw. durchzusetzen. Soweit Spanien-Aktiv als Reisevermittler auftritt, sind wir jedoch verpflichtet, dem Kunden im Reklamationsfall alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchsetzung der Ansprüche des Kunden von Belang sind. Nimmt Spanien-Aktiv fristwahrende Anspruchsschreiben des Kunden zur Weiterleitung an den vermittelten Vertragspartner entgegen, so besteht eine Haftung für den rechtzeitigen Zugang nur bei unsererseits grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldetem Fristversäumnis.
1.5.
Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 2111 / 2005 sind wir verpflichtet, den Kunden bereits bei der Buchung darüber zu informieren, welche Fluggesellschaft die mit der Reise gebuchten Beförderungsleitungen durchführt. Soweit die ausführende Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, wird dem Kunden diese durch den jeweiligen Anbieter mitgeteilt.
§ 4
Vertragspflichten bei der Vermittlung von Beförderungsleistungen
1.1.
Bei der Vermittlung von Beförderungsleistungen wie Flugscheinen oder Bahnfahrkarten sind wir ausschließlich als Vermittler tätig und erbringen diese Leistungen nicht selbst. Spanien-Aktiv haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Leistungen.
1.2.
Der Kunde hat die Möglichkeit, Flugverbindungen über die in unserere Internetseite integrierte Suchmaschine aufzurufen und beim jeweiligen Anbieter zu buchen. Beauftragt der Kunde Spanien-Aktiv mit der Buchung von Flugverbindungen, so ist dies in einzelnen Fällen - insbesondere bei der Buchung von so genannten Low-Cost Airlines - nur im Namen und auf Rechnung des Kunden möglich und es stehen nur bestimmte Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, worauf der Kunde jeweils gesondert hingeweisen wird.
1.3.
Wir erhalten bei Vermittlung einer Beförderungsleistung keine Vergütung durch den Anbieter der Beförderungsleistung. Aus diesem Grund erheben wir eine Vermittlungsgebühr (Service-Entgelt), die im Buchungsvorgang separat ausgewiesen wird. Diese richtet sich in der Höhe nach den auf unserer Webseite ausgewiesenen Tarifen, soweit nicht im Einzelfall mit dem Kunden Abweichendes vereinbart wird. Die Buchung von Beförderungsleistungen erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Buchung anderer Touristikleistungen, soweit diese nicht bereits die Beförderung mit umfassen (z.Bsp. Pauschalreisen).
§ 5
Haftungsbeschränkung
1.1.
Für den Vermittlungserfolg, d.h. das Zustandekommen von der Buchung des Kunden entsprechenden Verträge mit dem jeweiligen Anbieter haften wir nur, wenn wir uns hierzu durch gesonderte Vereinbarung verpflichtet haben.
1.2.
Eine Haftung von Spanien-Aktiv für Mängel bei Erbringung der vermittelten Touristikleistungen und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der vermittelten Touristikleistung entstehen, besteht nur, wenn wir uns hierzu durch gesonderte Vereinbarung verpflichtet haben.
1.3.
Ziffer 1.1. und 1.2. gelten nach § 651 a Abs. 2 BGB nicht, soweit der Anschein begründet wird, dass Spanien-Aktiv die als vermittelt bezeichneten Leistungen in eigener Verantwortung erbringt.
1.4.
Die auf unserer Webseite angebotenen Touristikleistungen sind nur in begrenztem Umfang verfügbar. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Verfügbarkeit dargestellter Leistungen zum Zeitpunkt der Buchung.
1.5.
Die Haftung von Spanien-Aktiv für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung der Pflichten des mit dem Kunden abgeschlossenen Vermittlungsvertrages herrühren, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung nicht vertragliche Hauptpflichten des Vertrages über die Reisevermittlung (Kardinalspflichten) oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.
1.6.
Wir sind im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bemüht, bei vermittelten Touristikleistungen die Angaben des jeweiligen Anbieters auf ihre Richtigkeit und Aktualität hin zu überprüfen. Spanien-Aktiv übernimmt jedoch keine Garantie für deren Richtigkeit, da es sich hierbei um Erklärungen der Anbieter handelt, die lediglich an Spanien-Aktiv übermittelt werden. Dies gilt nicht, soweit Spanien-Aktiv fehlerhafte Angaben bekannt waren oder bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätten bekannt sein müssen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 6
Reiseunterlagen
1.1.
Im Regelfall erhalten Sie Reiseunterlagen und Flugtickets durch den jeweiligen Anbieter auf dem Postweg.
1.2.
Fluggesellschaften bieten zunehmend die Möglichkeit eines elektronischen Tickets anstatt eines Tickets in Papierform an. In diesem Fall beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in der Reisebestätigung.
1.3.
Ebenso wie die Buchungsbestätigung sind auch sonstige Reiseunterlagen nach Erhalt auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Fehlende oder fehlerhafte Reiseunterlagen oder sonstige Abweichungen zur getätigten Buchung sind gegenüber Spanien-Aktiv unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls kann unsere Haftung für Schäden, die dem Kunden hieraus entstehen, ausgeschlossen sein.
§ 7
Umbuchungen Kündigungen Für Umbuchungen oder die Kündigung einer gebuchten und durch den jeweiligen Anbieter bestätigten Reise gelten die Bedingungen des Anbieters. Im Zusammenhang mit einer Umbuchung entstehende zusätzliche Kosten richten sich ebenso wie eine im Kündigungsfalle gegebenenfalls zu zahlende Teilreisevergütung nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
§ 8
Zahlungen Bei vermittelten Leistungen richtet sich die Art und Weise der Zahlung nach den jeweiligen Bestimmungen des Anbieters der Leistung. Soweit für bestimmte Zahlungsweisen Gebühren erhoben werden, richten sich diese ebenfalls nach den Bestimmungen des Anbieters.
§ 9
Informationen zu Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
1.1.
Angaben von Spanien-Aktiv und des jeweiligen Anbieters der Touristikleistung zu den geltenden Einreise-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiseziels sind zu beachten. Die Beschaffung eventuell notwendiger Einreise- oder Gesundheitsdokumente obliegt allein dem Kunden. Für Schäden die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen, haftet Spanien Aktiv nicht, es sei denn die Nichtbeachtung ist auf eine schuldhafte Falschinformation durch Spanien-Aktiv zurückzuführen.
1.2.
Eine weitergehende Informationspflicht über Einreise-, Devisen-, oder Gesundheitsbestimmungen hinsichtlich des gewählten Reiseziels besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart wurde oder wenn besondere, Spanien-Aktiv als Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits auf unserer Webseite oder in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
1.3.
Im Falle einer uns obliegenden Informationspflicht gehen wir davon aus, dass der Kunde und etwaige Mitreisende Deutsche Staatsbürger sind. Unsere Hinweispflicht beschränkt sich auf die Weitergabe von Auskünften aus geeigneten, branchenüblichen Informationsquellen.
1.4.
Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Verpflichtung unsererseits zur Beschaffung von Visa oder sonstiger Reisedokumente. Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung sind wir berechtigt, den entstandenen Aufwand gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen. Unsere Haftung für die rechtzeitige Beschaffung solcher Dokumente ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 10
Versicherungen
1.1.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
1.2.
Entsprechende Versicherungen können bei der Buchung über unser Partnerunternehmen, die Hanse Merkur Reiseversicherungs AG, abgeschlossen werden. Spanien-Aktiv trifft in diesem Zusammenhang keine Informationspflicht über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen.
§ 11
Speicherung von Daten
1.1.
Der Vertragstext und die bei der Buchung angegebenen Daten des Kunden werden durch uns in dem Umfang gespeichert und an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet, wie dies für die Durchführung des Vermittlungsvertrages und den Abschluss des mit der Buchung beabsichtigten Reisevertrages notwendig ist. Der Kunde kann den Vertragstext ausschließlich während des Buchungsvorgangs abspeichern.
1.2.
Wir möchten Sie auch künftig über unsere aktuellen Reiseangebote informieren. Einer diesbezüglichen Verwendung ihrer Personenbezogenen Daten können Sie bei Verwendung unseres Online-Buchungsystems zustimmen bzw. dieser widersprechen. Wird die Buchung nicht auf elektronischem Weg geschlossen, gehen wir von Ihrem Einverständnis zur Übermittlung solcher Informationen aus, sofern für uns nicht bereits aus anderen Gründen ersichtlich ist, dass Sie die Zusendung solcher Informationen nicht wünschen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einer entsprechenden Nutzung Ihrer Daten durch Spanien-Aktiv zu widersprechen. Den Widerspruch richten Sie bitte an die unten genannte Adresse. Im übrigen behandeln wir Ihre Daten vertraulich, entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 12
Ausschlussfrist / Verjährung
1.1.
Ansprüche des Kunden aufgrund von Verletzungen des Vermittlungsvertrages sind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vermittelten Touristikleistung gegenüber Spanien-Aktiv geltend zu machen. Wir empfehlen hierfür die Schriftform.
1.2.
Die Frist des 1.1. beginnt nicht, bevor der Kunde von den Umständen Kenntnis erlangt hat, die die Ansprüche gegenüber Spanien-Aktiv als Reisevermittler begründen. Eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen ist nur dann möglich, wenn die Frist schuldlos versäumt wurde.
1.3.
Zur Wahrung der Frist nach 1.1. genügt es nicht, etwaige Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Reiseanbieter geltend zu machen.
1.4.
Ansprüche des Kunden aus dem mit Spanien-Aktiv geschlossenen Reisevermittlungsvertrag verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche des Kunden auf einer Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit beruhen oder die anspruchsbegründende Pflichtverletzung durch Spanien-Aktiv vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist.
§ 13
Schlussvorschriften
1.1.
Vertragssprache ist Deutsch.
1.2.
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Spanien-Aktiv findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.3.
Für Rechtsstreitigkeiten, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, oder die sich gegen Personen richten, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich im Ausland befindet oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Dresden.
1.4.
Die Bestimmungen unter Ziffer 1.1. – 1.4. finden keine Anwendung, insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Spanien-Aktiv anzuwenden sind, zugunsten des Kunden Abweichende Vorschriften ergeben oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Spanien Aktiv
Inhaber: Christian Grün
Conradstraße 21
01097 Dresden
Tel.: (+49) 0176 24 99 53 18
Mail: info@spanien-aktiv.com
Ust-IdNr: DE271259504
2.) Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
§ 1
Geltungsbereich / Vertragschluss
1.1.
Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für alle Vertragverhältnisse über Touristikleistungen, die durch Spanien-Aktiv selbst erbracht werden, insbesondere durch Spanien-Aktiv veranstaltete Reisen. Bei den auf unserer Webseite eindeutig gekennzeichneten Leistungen anderer Anbieter treten wir ausschließlich als Reisevermittler auf. Auf das zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter geschlossene Vertragsverhältnis finden die ARB des Anbieters Anwendung, auf die wir im Rahmen des Angebotstextes hinweisen. Auf den mit der bestätigten Buchung einer vermittelten Touristikleistung zwischen dem Kunden und Spanien-Aktiv abgeschlossenen Reisevermittlungsvertrag finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung Anwendung.
1.2.
Die auf der Webseite oder in sonstigen Publikationen von Spanien-Aktiv dargestellten Leistungen stellen kein Angebot von Spanien-Aktiv zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung der beworbenen Leistung, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung der jeweiligen Touristikleistung abzugeben.
1.3.
Die Angebotsabgabe durch den Kunden bedarf keiner besonderen Form. U.a. steht Ihnen die Nutzung unseres Online-Anmeldeformulars zur Verfügung. Bei Verwendung dieses Formulars geben Sie nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten durch Anklicken des Button „Absenden“ eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich der Buchung der im Anmeldeformular aufgeführten Leistungen ab. Auf Ihre Anfrage hin übersenden wir postalisch oder auf elektronischem Weg ein entsprechendes Angebot über die angefragten Leistungen oder bieten Ihnen, für den Fall dass die angefragten Leistungen nicht verfügbar sein sollten, vergleichbare Leistungen an. An dieses Angebot ist Spanien-Aktiv zehn Tage gebunden, soweit das Angebot keine abweichende Bindungsfrist aufweist. Nach Angebotsannahme durch den Kunden, die telefonsich, schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen kann, übersenden wir Ihnen eine Reisebestätigung.
1.4.
Unabhängig von der Form der Angebotsabgabe ist der Kunde an sein Angebot für 10 Tage gebunden. Innerhalb dieses Zeitrahmens erklärt Spanien-Aktiv die Annahme des durch den Kunden abgegebenen Angebots durch postalische oder elektronische Übersendung einer Reisebestätigung, oder gibt gegenüber dem Kunden ein neues Vertragsangebot ab, an das Spanien-Aktiv ebenfalls zehn Tage gebunden ist, soweit das Angebot keine abweichende Bindungsfrist aufweist.
§ 2
Leistungen
1.1.
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Touristikleistungen richtet sich ausschließlich nach den für uns verbindlichen Angebotstexten der jeweiligen Reise auf unserer Webseite und aus der Reisebestätigung. Spanien-Aktiv behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde sofort informiert wird.
1.2.
Änderungen oder Abweichungen des Reisevertrags oder einzelner Teilleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Spanien-Aktiv nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
1.3.
Eine nach Ziffer 1.2. zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilen wir dem Kunden unverzüglich mit, nachdem wir vom Grund der Änderung Kenntnis erlangt haben.
1.4.
Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit Spanien-Aktiv in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung über die Leistungsänderung gegenüber Spanien-Aktiv geltend zu machen.
1.5.
Tritt der Reisende aufgrund der Leistungsänderung vom Reisevertrag zurück und nimmt keine Ersatzleistung in Anspruch, werden bis dahin auf den Reisepreis geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
§ 3
Preisänderungen
1.1.
Spanien-Aktiv behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren zu ändern.
1.2.
Die Änderung des Preises bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, folgt nachstehenden Berechnungsgrundlagen: Erfolgt die Erhöhung sitzplatzbezogen, sind wir berechtigt, den Erhöhungsbetrag auf den Reisepreis aufzuschlagen. Werden die erhöhten Kosten für das gesamte Beförderungsmittel durch das Beförderungsunternehmen geltend gemacht, wird der Erhöhungsbetrag durch die Anzahl der Sitzplätze geteilt und der anteilige Betrag auf den Reisepreis aufgeschlagen. Bei der Erhöhung von Abgaben, wie Flughafen- oder Hafengebühren nach Vertragsschluss kann der anteilige Betrag auf den Reisepreis aufgeschlagen werden.
1.3.
Eine Preisänderung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Zulässige Preiserhöhungen hat der Veranstalter unverzüglich nach Kenntnis über den Grund der Erhöhung dem Kunden mitzuteilen.
1.4.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtreisepreises ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit Spanien-Aktiv in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung über die Preisänderung gegenüber Spanien-Aktiv geltend zu machen.
1.5.
Tritt der Reisende aufgrund der Preisänderung vom Reisevertrag zurück und nimmt keine Ersatzleistung in Anspruch, werden bis dahin auf den Reisepreis geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
§ 4
Pass,- Visa,- und Gesundheitsbestimmungen
1.1.
Angaben von Spanien-Aktiv zu den geltenden Einreise-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiseziels sind zu beachten. Die Beschaffung eventuell notwendiger Einreise- oder Gesundheitsdokumente obliegt allein dem Kunden. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen, haftet Spanien-Aktiv nicht, es sein denn die Nichtbeachtung ist auf eine schuldhafte Falschinformation durch Spanien-Aktiv zurückzuführen.
1.2.
Bei den Angaben nach Ziffer 1.2. auf unserer Webseite gehen wir davon aus, dass der Kunde und etwaige Mitreisende deutsche Staatsbürger sind.
1.3.
Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Verpflichtung unsererseits zur Beschaffung von Visa oder sonstiger Reisedokumente. Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung sind wir berechtigt, den entstandenen Aufwand gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen. Unsere Haftung für die rechtzeitige Beschaffung solcher Dokumente ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 5
Zahlungen
1.1.
Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis sind erst nach Übergabe eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Vor Übergabe des Sicherungsscheines sind wir weder berechtigt, Zahlungen des Kunden zu fordern, noch solche Zahlungen anzunehmen.
1.2.
Ziffer 1.1. gilt nicht, wenn die gebuchte die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.
1.3Der Sicherungsschein wird dem Kunden zusammen mit der Reisebestätigung postalisch oder in elektronischer Form übermittelt. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises zu leisten.
1.4Der restliche Betrag ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Übergabe der vollständigen, für die Inanspruchnahme der gebuchten Touristikleistungen notwendigen Reiseunterlagen, wie Hotelgutscheine oder Beförderungsscheine zu leisten, soweit die Durchführung der Reise bestätigt und eine Absage nach § 6 Ziffer 1.1. nicht mehr möglich ist. Die genauen Zahlungstermine ergeben sich aus der Reisebestätigung. Nutzt der Kunde zur Zahlung des Reisepreises das Lastschriftverfahren oder die Zahlung mittels Kreditkarte, richtet sich der Zeitpunkt der Abbuchungen nach den in der Reisebestätigung angegebenen Zahlungsterminen.
1.5.
Die Zahlung des Reisepreises ist mittels Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder gegen Rechnung möglich. Die gewünschte Zahlungsweise kann bereits bei der Buchung angegeben werden. Bei der Zahlung gegen Rechnung gilt die Reisebetätigung als Rechnung. Auf die für die Zahlung mittels Kreditkarte gegebenenfalls anfallenden Gebühren wird im Buchungsvorgang hingewiesen. Soweit solche Gebühren anfallen, werden diese in der Reisebestätigung separat aufgeführt.
§ 6
Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen
1.1.
Bei den ausdrücklich im Angebotstext als Gruppenreisen bezeichneten Reisen behalten wir uns vor, die Reise bei Nichterreichen der im Angebotstext ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn abzusagen und von dem mit dem Kunden geschlossenen Reisevertrag zurückzutreten. Auf diese Rücktrittsfrist wird ebenfalls im jeweiligen Angebotstext ausdrücklich hingewiesen.
1.2.
Im Falle eines Rücktritts wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl werden die bis zur Rücktrittserklärung durch den Kunden geleisteten Beträge vollständig zurückerstattet.
1.3.
Im Falle der Absage der Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit Spanien-Aktiv in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Reiseabsage gegenüber Spanien-Aktiv geltend zu machen.
§ 7
Rücktritt des Kunden / Entschädigung
1.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
1.2.
Im Falle eines Rücktritts des Kunden vor Reisebeginn hat der Kunde eine pauschale Entschädigung nach Ziffer
1.3.
zu leisten, die der Höhe nach vom Reisepreis und dem Zeitpunkt des Rücktritts abhängt. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Spanien-Aktiv. Der Nichtantritt der Reise ist einem Rücktritt des Kunden gleichgestellt. 1.3.Die im Rücktrittsfall zu leistende, pauschale Entschädigung ist wie folgt gestaffelt: bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt vom 29.-22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt vom 14.-07. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt vom 06.-04. Tag vor Reisebeginn 70 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt ab dem 03. Tag vor Reisebeginn 90 % des Gesamtreisepreises
1.4.
Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Spanien-Aktiv durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geltend gemachte Pauschale. 1.3.Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Entsprechende Versicherungen können bei der Buchung über unser Partnerunternehmen, die Hanse Merkur Reiseversicherungs AG, abgeschlossen werden.
§ 8
Höhere Gewalt
1.1.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Naturkatastrophen) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt, den Reisevertrag auch einseitig gemäß § 651 j BGB zu kündigen.
1.2.
Ist die Rückbeförderung Bestandteil der aufgrund höherer Gewalt gekündigten Reise, so bleibt Spanien-Aktiv auch nach Kündigung zur Rückbeförderung verpflichtet. Im Übrigen richten sich die wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner nach Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 j Abs. 2 i.V.m. 651 e Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 BGB.
§ 9
Kündigung wegen Pflichtverletzung des Reisenden
1.1.
Bei Gruppen- und Einzelreisen kann Spanien-Aktiv den Reisevertrag fristlos kündigen wenn der Reisende trotz einer vorherigen Abmahnung die Durchführung der Reise in einem Umfang beeinträchtigt, dass den anderen Teilnehmern und/oder auch Spanien-Aktiv die Fortsetzung der Reise nicht zugemutet werden kann. Sachlich begründeten Anweisungen der Reiseleitung ist Folge zu leisten, insbesondere soweit diese für eine vertragsgemäße und sichere Durchführung der Reise notwendig sind.
1.2.
Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Reisenden ist Spanien-Aktiv auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen.
1.3.
Bei einer durch den Reisenden verschuldeten Kündigung des Reisevertrags steht Spanien-Aktiv der vereinbarte Gesamtreisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und der anderweitigen Verwertung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 10
Ersatzreisende / Umbuchungen
1.1.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass an seiner Stelle eine andere Person an der Reise teilnimmt und damit in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags eintritt, sofern der Ersatzreisende den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
1.2.
Für die im Zusammenhang mit der Umbuchung auf den Ersatzreisenden anfallenden Mehrkosten, erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 €, wobei dem Kunde ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, dass Spanien-Aktiv im Zusammenhang mit der Umbuchung keine, oder geringere Kosten entstanden sind, als die geltend gemachte Pauschale.
1.3.
Soweit seitens unserer Vertragspartner (z.Bsp. Hotels, Fluggesellschaften und andere Beförderungsunternehmen) für die Umbuchung auf den Ersatzreisenden Gebühren erhoben werden, sind diese durch den Reisenden zu tragen.
1.4.
Der Kunde und der Ersatzreisende haften gegenüber Spanien-Aktiv als Gesamtschuldner für den Gesamtreisepreis und Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 1.2. und 1.3.
§ 11
Gewährleistung
1.1.
Entspricht die Reise nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, so hat der Kunde einen Anspruch auf Abhilfe durch den Reiseveranstalter. Die Abhilfe kann durch Beseitigung des Mangels oder die Erbringung einer mindestens gleichwertigen Ersatzleistung erfolgen.
1.2.
Der Kunde kann für den Zeitraum, während dem die Reise nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht, den Reisepreis mindern. Das Recht zur Minderung besteht nicht, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Reisemangel unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung, oder – sofern die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder nicht vorhanden ist – bei Spanien-Aktiv anzuzeigen.
1.3.
Kommt der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung zur Abhilfe nach angemessener Fristsetzung durch den Reisenden nicht nach, so ist der Reisende berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen und die hierfür notwendigen Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Einer Fristsetzung für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn aufgrund eines besonderen Interesses des Reisenden sofortige Abhilfe geboten ist oder der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert. Eine Verweigerung der Abhilfe ist möglich, wenn diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand des Reiseveranstalters verbunden ist.
1.4.
Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise wegen eines Mangels kann der Reisende den Reisevertrag kündigen, wenn er dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat und der Reiseveranstalter innerhalb dieser Frist nicht abhilft. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
1.5.
Wird der Reisevertrag nach Maßgabe von Ziffer 1.4. gekündigt, richten sich die Ansprüche des Reiseveranstalters nach § 651e Abs. 3 BGB. Danach verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen, die sich in der Höhe nach §§ 651 e Abs. 3 i.V.m. 638 Abs. 3 BGB richtet. Eine Entschädigung kann nicht verlangt werden, soweit der Kunde nach Aufhebung des Vertrages an der Erbringung der Leistungen kein Interesse hat.
1.6.
Der Reiseveranstalter ist nach Kündigung des Vertrages verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeforderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern und die hierdurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten zu tragen.
1.7.
Unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung des Reisevertrages kann der Reisende Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Spanien-Aktiv nicht zu vertreten hat.
§ 12
Haftungsbeschränkung
1.1.
Für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist die Haftung von Spanien-Aktiv aus dem Vertragsverhältnis auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a)soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b)soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
1.2.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
1.3.
Für Schäden aus unerlaubter Handlung, die keine Körperschäden darstellen und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Spanien-Aktiv bis zu einem Betrag von 4.200,00 €. Übersteigt der dreifache Reisepreises diesen Betrag, so ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
§ 13
Ausschlussfrist / Verjährung
1.1.
Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Reiseleistung nach §§ 651 c bis 651 f BGB sind innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Spanien-Aktiv geltend zu machen. Wir empfehlen hierfür die Schriftform. Eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen ist nur dann möglich, wenn die Frist schuldlos versäumt wurde
1.2.
Ansprüche des Kunden nach Ziffer 1.1. verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, soweit kein Schaden an Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden vorliegt.
1.3.
Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, ebenso für Schäden, die durch Spanien-Aktiv grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. § 14 Informationen zur befördernden Fluggesellschaft Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 2111 / 2005 sind wir verpflichtet, den Kunden bereits bei der Buchung darüber zu informieren, welche Fluggesellschaft die mit der Reise gebuchten Beförderungsleitungen durchführt. Soweit die ausführende Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, teilen wir dem Kunden mit, welche Fluggesellschaft voraussichtlich die Beförderung durchführen wird. Steht die befördernde Fluggesellschaft fest, informieren wir den Kunden entsprechend. Ebenso informieren wir den Kunden, wenn es zu einem Wechsel der angegebenen Fluggesellschaft kommt.
§ 15
Speicherung von Daten
1.1.
Der Vertragstext und die bei der Buchung angegebenen Daten des Kunden werden durch uns in dem Umfang gespeichert und an Dritte in dem Umfang weitergeleitet, wie dies für des Reisevertrages und die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig ist. Der Kunde kann den Vertragstext ausschließlich während des Buchungsvorgangs abspeichern.
1.2.
Wir möchten Sie auch künftig über unsere aktuellen Reiseangebote informieren. Einer diesbezüglichen Verwendung ihrer Personenbezogenen Daten können Sie bei Verwendung unseres Online-Buchungsystems zustimmen bzw. dieser widersprechen. Wird die Buchung nicht auf elektronischem Weg geschlossen, gehen wir von Ihrem Einverständnis zur Übermittlung solcher Informationen aus, sofern für uns nicht bereits aus anderen Gründen ersichtlich ist, dass Sie die Zusendung solcher Informationen nicht wünschen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einer entsprechenden Nutzung Ihrer Daten durch Spanien-Aktiv zu widersprechen. Den Widerspruch richten Sie bitte an die unten genannte Adresse. Im übrigen behandeln wir Ihre Daten vertraulich, entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 16
Schlussvorschriften
1.1.
Vertragssprache ist Deutsch.
1.2.
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Spanien-Aktiv findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.3.
Für Rechtsstreitigkeiten, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, oder die sich gegen Personen richten, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich im Ausland befindet oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Dresden.
1.4.
Die Bestimmungen unter Ziffer 1.1. – 1.4. finden keine Anwendung, insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Spanien-Aktiv anzuwenden sind, zugunsten des Kunden abweichende Vorschriften ergeben oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Spanien Aktiv
Inhaber: Christian Grün
Conradstraße 21
01097 Dresden
Tel.: (+49) 0176 24 99 53 18
E-Mail:info@spanien-aktiv.com
Ust-IdNr: DE271259504
Dein Spanien Aktiv Team


